Wenn Sie zu einer Begutachtung gemäß Suchtmittelgesetz geladen wurden und noch Fragen haben, nutzen Sie bitte das unten stehende Kontaktformular. Wir nehmen uns gerne Ihres Anliegens an.

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    Was kann passieren?

    Wenn eine Person des Suchtgiftmissbrauchs verdächtigt wird, wird sie von der Gesundheitsbehörde untersucht. In Wien werden diese Begutachtungen vom Institut für Suchtdiagnostik (ISD) durchgeführt.

    Welche konkreten Maßnahmen notwendig sind, hängt von vielen Faktoren ab. Durch eine ärztliche Untersuchung im Auftrag der Gesundheitsbehörde wird in jedem Einzelfall festgestellt, ob gesundheitsbezogene Maßnahmen überhaupt notwendig und sinnvoll sind oder ob keine Maßnahmen erforderlich sind.

    Mögliche Maßnahmen sind:
    – ärztliche Überwachung des Gesundheitszustands,
    – ärztliche Behandlung (einschließlich Entzugs- und Substitutionsbehandlung),
    – klinisch-psychologische Behandlung und Betreuung,
    – Psychotherapie,
    – psychosoziale Beratung und Betreuung.